Willkommen in Niederhausen an der Nahe

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 15. November 2016                                               

 

Ein umfassende Tagesordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.11.2016 zu bewältigen.

TOP 1  Einwohnerfragestunde

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor, Einwohnerfragen betreffend Entwässerung der neu angelegten Weinberge im Zuge der Querterrassierung am Weinwanderweg (die Ableitung wird unter Einbindung der Stadt Bad Kreuznach (Abwasserwerk) mit Einsatz eines Kanalspül- und Kamerafahrzeugs überprüft), des Sachstandes „Straßensituation L235 (Norheim-Niederhausen) und K 56 (Niederhausen-Einmündung Richtung Hüffelsheim)“  sowie des geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehaus Niederhausen (Grunderwerb) wurden beantwortet.

 

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2017

Herrn Lietze vom Forstamt Bad Sobernheim erläuterte das Planwerk. Der Wirtschaftsplan 2017 schließt bei Erträgen in Höhe 19.300.- € und Aufwendungen von 20.600.- € mit einem Verlust von 1.300.- € ab. Durch zusätzlichen Holzverkauf  ist eine Minderung des Verlustes zu erwarten.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorgelegten Forsthaushalt 2017.

 

TOP 3 Wasserkraftwerk Niederhausen (Information über aktuellen Sachstand)

 

Über das Wasserkraftwerk wurde schon in verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates berichtet. Den aktuellen Sachstand fasste Ortsbürgermeister Kauer wie folgt zusammenfassen:

Das Unternehmen RISE GmbH hat die Anträge auf „Neuerteilung der wasserrechtlichen Nutzungen einschließlich der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur Gewährleistung des Fischschutzes an der bestehenden Wasserkraftanlage Niederhausen“ und „Antrag auf Fortsetzung der bestehenden Nutzungen ab 01. Januar 2017 bis zu Neuerteilung“ vom 28. September 2016 bei der SGD Nord als Genehmigungsbehörde eingereicht. Der Antrag wurde am 10.10.2016 durch Herrn Dr. Heil, Geschäftsführer der RISE GmbH in einem Gespräch der Gemeindeverwaltung vorgestellt und übergeben.  Herr Dr. Heil hat darauf hingewiesen, dass der Vorlage der Anträge mehrere Besprechungen bei der SGD Nord vorausgegangen sind und in Abstimmung mit den Fachbehörden erfolgte. Der Antrag enthält auch einen Antrag auf Fortsetzung der Bewilligung respektive Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage über den 31.12.2016 hinaus.

Die  vorliegenden Unterlagen beinhalten im Wesentlichen die Anträge auf  wasserrechtliche Bewilligung der Ableitung von Wasser für 30 Jahre, Neubau einer Wasserschnecke, Neubau einer Fischauf- und Abstiegsanlage und Fortsetzung der Gewässerbenutzung über den 31.12.2016 hinaus.

Ergänzend zum vorliegenden Antrag steht  in 2017 die umfassende Sicherheitsüberprüfung der gesamten Wasserkraftanlage an. Im Zuge derer wird auch die Sanierung und Sicherstellung der Wehrbrücke (Traglast 7,5 to), des Oberwassergrabens, des Drainagesystems sowie Sicherheit des Deiches und Stausees überprüft. Die vorgenannten Punkte stellen alle Forderungen der Ortsgemeinde dar.

Die Ortsgemeinde Niederhausen (und sicher auch der gesamten Region) hat ein elementares Interesse, dass die Wasserkraftanlage –unter Berücksichtigung der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Gewährleistung des Fischschutzes-  auch zukünftig nachhaltig weiter betrieben wird.

Eine Stilllegung (auch nur temporär) oder Rückbau der Anlage hätte negative Folgen. Die Wasserkraftanlage hat enorme Bedeutung für den Hochwasserschutz, das Kleinklima und den Fremdenverkehr, um nur einige Aspekte zu nennen.

Ungeachtet der notwendigen und berechtigten fachlichen Forderungen aus wasserrechtlicher und naturschutzrechtlicher Sicht, deren Umsetzung zu einer ökologischen Verbesserung der Gesamtsituation des Wasserkraftwerkes führen wird, begrüßt die Ortsgemeinde Niederhausen eine vorübergehende Fortsetzung der Benutzung bei Neubeantragung der abgelaufenen Erlaubnis bzw. Bewilligung. Sofern nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes Belange des Allgemeinwohls nicht entgegenstehen, ist dies  rechtlich möglich. Dies hat die Gemeindeverwaltung der SGD Nord auch schriftlich mitgeteilt.

Wie schon informiert, möchte die RISE GmbH ihre Planungen im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorstellen. Bedingungen für eine Einwohnerversammlung waren von Seiten der Ortsgemeinde Niederhausen die Abstimmung des Projektes mit der SGD Nord und Vorlage der Anträge. Dies ist nun erfolgt.  Die Einwohnerversammlung ist  noch für den Dezember diesen Jahres geplant. Die SGD Nord wird an der Informationsveranstaltung teilnehmen. Derzeit läuft die Terminabstimmung.

Mit den Vereinen RKV und CRV fand ein Informationsgespräch statt. Auch die beiden Vereine haben ein großes Interesse, dass das Wasserkraftwerk weiterbetrieben wird.

Sobald der Termin für die Einwohnerversammlung und eine Entscheidung der SGD Nord feststeht, wird die Gemeindeverwaltung entsprechend informieren.

 

TOP 4 Kindergartensituation und Kindergartenbedarfsplanung (Information über aktuellen Sachstand)

Über die aktuelle Situation und Kindergartenbedarfsplanung wurde in mehreren Sitzungen berichtet. Wie in der Sitzung des Gemeinderates am 19.7.2016 informiert, bestehen für die Ortsgemeinde Niederhausen grundsätzlich folgende Alternativen:

  • Beibehaltung Status Quo – die Ortsgemeinde Niederhausen bleibt Zuordnungsgemeinde des Kindergartens Oberhausen

Folge: Die Investitionskosten der Erweiterung des Kindergartens bleiben bei der Ortsgemeinde Oberhausen als Träger der Einrichtung (damaliger Sachstand), Kostentragung der laufenden Sachkosten und Personalkosten entsprechend der Vereinbarung nach Anzahl der Kindergartenkinder wie bisher.  Dies wäre eventuell ein monetärer Vorteil. Nachteil ist und bleibt, dass Niederhausen kein Kindergarten vor Ort anbieten kann.

  • Reaktivierung Kindergarten – mit folgenden Konsequenzen
  • Eigene Betriebserlaubnis (mit vollem Angebot, also auch für unter 3 jährige Kinder mit entsprechendem Raumbedarf -Ruheraum, Ganztagesbetreuung etc. und entsprechender Öffnungszeiten).
  • Eigene Leitung, eigenes Personal mit höherem Personalschlüssel und Vertretungsregelung
  • Diese Lösung wäre förderfähig – Förderung ca. 125.000 Euro.

Folge: Höhere Investitionskosten – allerdings auch Förderung der Errichtung einer  Gruppe mit  rd. 125.000 Euro und zu erwartende höhere laufenden Kosten. Vorteil wäre ein eigener Kindergarten im Ort, sicherlich ein „Standortvorteil“ für die Gemeinde.

Um diese wichtige Entscheidung auf Basis belastbarer Daten und Fakten zu treffen wurde die Verwaltung mit mehrheitlichem Beschluss beauftragt, beide Varianten betreffend Investitionen und laufenden Kosten aufzuarbeiten und zu berechnen sowie die Auswirkungen darzustellen. Seitens des Ratsmitglieds Udo Spyra wurde ein Neubau mit dem Feuerwehrgerätehaus  als weitere Alternative vorgeschlagen.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung in Vollzug dieses Beschlusses erste Ergebnisse übermittelt, die einen Zwischenstand darstellen.

  1. Neubau KIGA mit Feuerwehrgerätehaus
  • Für einen Neubau rechnet die Verwaltung bei einem Flächenbedarf von 250 m² und Kosten von 2.500 E/m² mit  Investitionskosten in Höhe von 625.000 €.
  • Gemäß DIN-Vorschriften der Feuerwehr sollen grundsätzlich FW-Gerätehäuser und Kindergärten nicht zusammen errichtet werden. Dies gilt für Neubauten.
    1. Reaktivierung des Kindergartens Niederhausen

(kompletter Kindergarten – mit U 3 Betreuung) – Laut Brandschutzdienststelle dürfen im Obergeschoss  keine U 3 – Kinder untergebracht werden. Hier müssten andere Lösungen gefunden werden. Im Bestand wird dies noch mitgetragen. Bei dieser Variante müsste über eine Veränderung der Raumnutzung nachgedacht und auf dieser Grundlage eine Kostenschätzung vorgenommen werden.  Es handelt sich hier nicht um die auch angedachte Auslagerung einer Kindergartengruppe für 3-6 Jährige. Die  Kosten hierfür betragen  65.000 € – allerdings wird keine Förderung gewährt.

  1. Laufende Kosten – Variante eigener Kindergarten (unabhängig vom Standort)

Die Personalkosten (Erzieherinnen, Vertretung, Ganztagsbetreuung, Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte mit üblichen Stellenanteilen) betragen 155.000 €, der  Eigenanteil der Ortsgemeinde mit 15 % beläuft sich auf  23.250 €. Die Sachkosten bewegen sich bei ca. 15.000 € jährlich. Die laufenden Kosten betragen mithin ca. 38 T€ pro Jahr.  Die derzeitige Kostenbelastung beträgt ca. 10 T€ (nach Kinderzahl, allerdings zukünftig steigend).

Soweit der aktuelle Stand der Ermittlungen und Berechnungen der Verwaltung.

Für den Kindergarten Oberhausen gibt es nach wie vor noch keine endgültige Lösung. Nach dem ein Umbau und Anbau wegen der Kosten in Höhe von 650.000 € nicht realisierbar ist und die weitere Variante Ausbau Dachgeschoss wegen der Umbaumaßnahmen (Lift, Fluchtweg usw.) und den Kosten in Höhe von ca. 500.000 € – ebenfalls nicht möglich ist, wird aktuell eine weitere Anbauvariante untersucht. Die Kosten hierfür wurden auf 350.000 € gedeckelt. Zuschüsse werden in Höhe von 149 T€ erwartet. Die Maßnahme wird derzeit untersucht und soll für den nächsten Fördertermin 15.4.2017 vorgesehen werden. Hierzu wurde ein neues Architekturbüro beauftragt.

Neu sind Überlegungen der Ortsgemeinde Oberhausen betreffend  Kostenübernahme. Bei den bisherigen Gesprächen wurde festgestellt, dass der offene Finanzierungsanteil von der Trägerkommune Oberhausen getragen wird. Diese Regelung ist üblich. Letztlich ist Oberhausen als der Träger des Kindergartens Eigentümer, hat das Anlagevermögen  und das „Sagen“ in der Einrichtung, nicht zu vergessen den Standortvorteil eines Kindergartens vor Ort. Nach der Berichterstattung über die letzte Gemeinderatssitzung in Oberhausen erwartet man dort offenkundig eine Beteiligung der Zuordnungsgemeinden an den Investitionskosten auf der Grundlage der Kinderzahlen – analog der Beteiligung an den laufenden Kosten. Hier muss sich die Ortsgemeinde Oberhausen entsprechend erklären. Die Regelungen der bestehenden Vereinbarung sind diesbezüglich nicht eindeutig. Auf alle Fälle bedürfen grundlegende Änderungen der Zweckvereinbarung einer einvernehmlichen Anpassung und vorheriger Beschlüsse der Gemeinderäte. Die Gemeindeverwaltung wird die  Ortsgemeinde Oberhausen auffordern, Ihre Vorstellungen diesbezüglich mitzuteilen. Den Zwischenbericht nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Es erfolgte keine Beschlussfassung.

TOP 5  Waldfriedhof

 (Sachstandsbericht und Beratung und Beschlussfassung über Zuwegung)

Wie bekannt ist benötigt die Gemeinde zur Umsetzung des Waldfriedhof eine Zufahrtsmöglichkeit. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Erschließung des Waldfriedhofes. Die Gemeinde möchte die bestehende Zufahrtsstraße zum Schmittenstollen, die über Dienstbarkeitsvertrag gesichert ist, nutzen. Die erweiterte Nutzung muss über einen Gestattungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Feilbingert und der Anstalt des öffentlichen Rechts „Waldfriedhof Niederhausen/Nahe“  geregelt werden. Die Verwaltung hat einen Entwurf eines Dienstbarkeitsvertrages erstellt. Die Ortsgemeinde Feilbingert hat  Änderungswünsche übermittelt, die in den Vertragsentwurf eingearbeitet wurden. Weiterhin wurden noch verschiedene Verständnisfragen gestellt, insbesondere zu einer noch zu treffenden Regelung, wer bei verschiedenen Fragestellungen als Sachverständiger bzw. Streitschlichter fungiert. Bisher war die VG-Verwaltung BME vorgesehen, zukünftig gehören allerdings beide Ortsgemeinden verschiedenen Verbandsgemeinden an. Der aktuelle Entwurf wird den Ratsmitgliedern zur Prüfung und etwaigen Vorschlägen  zur Ergänzung oder Änderung übergeben. Ergänzend ist die Frage der Entschädigung für die Gestattung zu regeln. Der Vorsitzende hat den Gemeinde- und Städtebund gebeten, bei der Vereinbarung mitzuwirken. Die offenen Fragen sollen in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch der Ortsgemeinden Feilbingert und Niederhausen mit Beteiligung der Verbandsgemeindeverwaltung sowie des Gemeinde- und Städtebundes geklärt werden. Ziel ist, eine abgestimmte Vereinbarung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates beschließen zu können.

 

TOP 6 Alternative Energieprojekte Bad Münster a.St. Ebernburg (AÖR)

Zunächst informierte der Vorsitzende über die Jahresabschlüsse 2013-2015.

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 04.10.2016 wurden die Jahresabschlüsse mit folgenden Ergebnissen beschlossen:

Jahr Ergebnis Betrag Euro
2013 Jahresgewinn 10.071,31
2014 Jahresgewinn 15.292,56
2015 Jahresgewinn 25.781,69

 

Dies wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

 

Weiterhin erfolgte eine Information über die Beratung über den weiteren Bestand der Alternativen Energieprojekte Bad Münster am Stein-Ebernburg (AEP) im Verwaltungsrat der Anstalt.

Der Anstalt gehören derzeit die VG BME (ab 01.01.2017 deren Rechtsnachfolger VG Rüdesheim und VG Bad Kreuznach) sowie die Ortsgemeinden Feilbingert, Hallgarten, Norheim und Niederhausen an.

Auf Dächern von Gebäuden dieser Gemeinden wurden Photovoltaikanlagen (PVA) installiert.

Es bestehen mehrere Alternativen:

  • Fortführung der AEP (mit der dann zu klärenden Frage, wer die Betriebsführung übernimmt – bisher die Verbandsgemeindewerke /-verwaltung BME)
  • Auflösung der AEP (Übernahme der PVA durch die VGs bzw. Ortsgemeinden und Ablösung der Darlehen)
  • Die VG Rüdesheim und die Ortsgemeinden Niederhausen und Norheim übernehmen „ihre“  PVA bzw.  steigen aus der Anstalt aus, die VG Bad Kreuznach führt die AEP mit den dann zu ihr gehörenden Ortsgemeinden weiter.

Es wurde vereinbart, die notwendigen Daten und Berechnungen für einen Ausstieg aus der AEP und Übernahme der PVA vorzulegen, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Bisher hat die Ortsgemeinde aus der Verpachtung der Dachflächen noch keinen Ertrag erzielt. Beschlusslage des Verwaltungsrates der EPW  ist bisher, die Gewinne zur Schuldentilgung zu verwenden. Für die Nutzung der Dachflächen wurden Pachtverträge abgeschlossen.

TOP 7  Friedhofsangelegenheiten (Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Verlängerung des Nutzungsrechtes / Anpassung der Friedhofssatzung)

 

Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2016 informiert, wurden im Zuge einer Begehung des Friedhofes Gräber ermittelt, bei denen die Ruhefrist abgelaufen ist. Die Liste wurde zwecks Abgleich an die VGV Rüdesheim übermittelt. Die Verwaltung hat nachfolgend die betroffenen Bürger bzw. Nutzungsberechtigten informiert. Die Nutzungsberechtigten können innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung über den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit den Abbau und die Entsorgung des Grabmales oder sonstigen baulichen Anlagen selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Kommt der Verpflichtete dem nicht nach, kann die Ortsgemeinde die Abräumung selbst vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Kosten trägt der Nutzungsberechtigte. Es handelt sich um 4 Reihengräber und 4 Doppelgräber, weiterhin um Fälle vor Inkrafttreten der Satzung vom 14.09.2010.

Zwei Gräber wurden  bereits geräumt. Für vier Gräber wurden Anträge auf Verlängerung des Nutzungsrechtes gestellt. In einigen Fällen ist die Nutzungszeit schon längere Zeit abgelaufen. Eine entsprechende Verlängerungsregelung sieht  die aktuelle Friedhofssatzung zum Beispiel für Reihengräber nicht vor. Es bedarf einer Satzungsänderung, wenn der Gemeinderat die Verlängerung beschließen sollte.  Die entsprechende Satzungsregelung könnte mit dem Zusatz „Die Verlängerung der Nutzungszeit bis zu __ Jahren ist ausnahmsweise zulässig, soweit es mit der Friedhofsplanung vereinbar ist und bedarf der Beschlussfassung durch den Gemeinderat“ versehen werden. Wenn  dies vom Gemeinderat mitgetragen wird, ist auch über die Gebührenregelung zu entscheiden. Anträge wurden von mehreren Familien gestellt. Die Anträge sind dem Grunde nach nachvollziehbar, die Fallgestaltung jedoch derzeit nicht in der Satzung geregelt. In der Diskussion wurde der Wille des Gemeinderates erkennbar, dass man aufgrund des vorhanden Friedhofkapaitäten den Anträgen grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen, der in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden soll. Abschließend bat Ratsmitglied Horst Franzmann um Prüfung, ob auf dem Friedhof auch ein Wiesengrabfeld errichtet werden kann. Auch diesen Vorschlag nahm der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis.

TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über Ausübung Wahlrecht nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auf die umfassende Beschlussvorlage verwiesen. Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden und Aussprache beschließt der Gemeinderat die Ausübung des Wahlrechtes nach  § 27 Abs.2 UStG.

TOP 9 Vinothek (Beratung über weitere Gestaltung)

Die noch offenen Fragen zu weiteren Anstricharbeiten der zusätzlichen Metallkonstruktion, neuer Standort der Lampen und Gestaltung der Grünflächen vor der Vinothek werden am 14.01.2017 (vor der „Waldbegehung“) vor Ort beraten und entschieden.

 

TOP 10 Beschaffung und Anbringung „Dog-Stations“ in der Gemeinde

Der Vorsitzende stellt das Konzept des Unternehmen Pro Humanis  zur Aufstellung von Sammelstellen gegen die Verunreinigung durch Hundekot in der Gemeinde, insbesondere am Weinwanderweg, vor. Die Aufstellung der „Dog-Stations“ wird über Werbung finanziert. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre, nach weiteren fünf Jahren geht das Eigentum auf die Ortsgemeinde über. Es müssen mindestens 3 Dog-Stations aufgestellt werden, weitere Dog-Stations können in „dreier Schritten“ mit 6, 9 bis maximal 12 bestellt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung und Aufstellung der Dog-Stations mehrheitlich zu.

 

 

TOP 11 Annahme von Spenden

Gemäß § 94 Absatz 3 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden.

Eheleute Mann aus der Hüffelsheimer Straße möchten aus der Bezuschussung zur Herstellung des Gehweges vor ihrem Anwesen ein Betrag von 100.- € der Ortsgemeinde spenden. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme zu und bedankt sich bei Familie Mann für die Spende.

TOP 12 Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte kurz über folgende Themen bzw. Sachverhalte:

Mit Gültigkeit des Landesgesetz über Gebietsänderung der VG Bad Münster a.St. Ebernburg durch die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt hat die Ortsgemeinde  ihr Ziel mit der Eingliederung zum 01.01.2017 in die VG Rüdesheim erreicht.

Die Gemeinde fordert zur Verbesserung des Straßenzustandes den Ausbau  der L 235 (im Zuständigkeitsbereich des Landes) und der K 56 (im Zuständigkeitsbereich Landkreis Bad Kreuznach).

Verweis auf Bürgerinfomärkte der Westnetz GmbH zur Planung des Ersatzneubau der 110 KV-Leitung Idar-Oberstein – Niederhausen, nähere Info sind im  Mitteilungsblatt der VG Nr. 46 vom 16.11.16 zu entnehmen.

Die Reparatur -und Sanierungsarbeiten durch den Gemeindebediensteten und freiwilliger Helfer auf dem Kinderspielplatz stehen kurz vor dem Abschluss, die mit Spenden aus dem Adventsfenster 2015 finanzierte Nestschaukel ist montiert. Allen Spendern und  Helfern ein herzliches Dankeschön für das Engagement und die Unterstützung.

Die Homepage der Ortsgemeinde im Internet bedarf einer Aktualisierung und ständiger Pflege, entsprechende Angebote werden eingeholt.

Die zum Austausch bestellten Verkehrsschilder „Verbot der Durchfahrt“ sind geliefert und werden nun montiert, die fehlenden „Zick-Zack-Linien“ im Bereich Hüffelsheimer-Str. / Schulstraße aufgrund der neuen Verkehrsregelung werden angebracht. Mit Versetzung des vorhandenen Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung „30 km“  soll der Bereich  Schulstraße komplett einbezogen werden. Ratsmitglied Reinemann bittet um Hinweis im Mitteilungsblatt der VG über das Parkverbot auf den Bürgersteigen der Schulstraße.

Auch die dritte Auflage des Adventskalender für 2016 zeigt ein aktives Bild der Gemeinschaft in unserer Gemeinde, um Unterstützung der Veranstaltung wird gebeten. Im nächsten Mitteilungsblatt erscheinen die aktuellen Termine. Wer noch teilnehmen möchte, kann sich bei Herrn Klaus Zimlich melden.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist am  13.12.2016 geplant.

Die Waldbegehung des Gemeindewaldes Niederhausen ist am 14.01.2017 vorgesehen.

 

 

 

TOP 13 Anfragen

Ratsmitglied Horst Franzmann beantragt die Prüfung der Ausweisung eines Neubaugebietes in der Gemeinde. Über das weitere Vorgehen wird Anfang 2017 auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes beraten. Beigeordneter und Ratsmitglied Jakob Schneider und der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Kauer bestätigen den Bedarf und die Nachfrage nach Baugrundstücken. Dies habe man auch den „Kreistagsfraktionen“ anlässlich der Ortsbegehung am 26.10.2016 mitgeteilt.

Heckenrückschnitt in der Ortsgemeinde – Die Ordnungsbehörde der VG Rüdesheim ist informiert. Es wird eine Ortsbegehung durchgeführt und nachfolgend die ordnungsbehördlichen Maßnahmen ergriffen. Die Beseitigung von Einwuchs in den Straßenbereich wurde schon in vergangenen Sitzungen angesprochen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass durch die Auflösung der Verbandsgemeinde BME und den Übergang der fünf Ortsgemeinde in die VG Rüdesheim sich zeitliche Verzögerungen ergeben können, die bei einem derartigen Übergang durchaus auftreten können. Von daher bat er um Verständnis für die zeitliche Abwicklung.

Niederhausen, 19.11.2016

(Manfred Kauer)

Ortsbürgermeister

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